Bei Impfungen wird häufig kontrovers diskutiert, was am ehesten dem Wohl eines Kindes entspricht. Hierzu hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klargestellt, dass Maßstab für uneinige Eltern die Ständige Impfkommission (STIKO) ist. Das Gericht gestand einer Mutter, die sich an den STIKO-Empfehlungen orientieren wollte, die alleinige Entscheidungsbefugnis zu. Der Vater hatte verlangt, dass vor einer Impfung erst einmal gerichtlich die Impffähigkeit des gemeinsamen Kindes geprüft werden sollte (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21).
Geht es um die künftige Nutzung der ehemals gemeinsamen Ehewohnung und das vertragliche Verhältnis mit dem Vermieter, kommt der Rechtsklarheit ein hohes Gewicht zu. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das einer geschiedenen Frau die bisherige Ehewohnung zugewiesen hat, obwohl sich der Ex-Ehemann nicht mehr in der Wohnung aufgehalten und auch einer Entlassung aus dem Mietvertrag grundsätzlich nicht widersprochen hatte (OLG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2020, Az.: 12 UF 131/20).
Wer beruflich als Betreuer tätig ist, unterliegt gewissen Grenzen, was das Beerben einer dienstlich betreuten Person betrifft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle deutlich gemacht, indem es die testamentarische Erbeinsetzung eines Betreuers als sittenwidrig und damit für nichtig erklärte. Im konkreten Fall hatte eine Betreuerin aus Sicht des Gerichts die Einsamkeit und Hilflosigkeit des Erblassers zu ihrem eigenen Vorteil ausgenutzt (OLG Celle, Urteil vom 07.02.2021, Az.: 6 U 22/20).
Eine erbrechtliche ausländische Vorschrift, nach der männliche Kinder im Erbfall einen doppelt so hohen Anteil am Nachlass erhalten wie weibliche Kinder, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Liegt im Hinblick auf die Erbschaft ein Bezug zum deutschen Inland vor, greift eine solche Regelung nicht. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (OLG München, Beschluss vom 14.04.2020; Az.: 63 VI 5749/70).
Wer die Ehewohnung auch nach der Scheidung nutzen möchte, muss dies gegenüber dem ehemaligen Ehepartner binnen eines Jahres geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Dies sei, so das Gericht, aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit erforderlich. Im konkreten Fall gab das Gericht dem Herausgabeverlangen eines Mannes statt, dessen geschiedene Frau eine ihm gehörende Wohnung von Beginn der Trennung im Jahr 2014 über die Scheidung Ende 2015 hinaus genutzt hatte (BGH, Beschluss vom 10.03.2021, Az. XII ZB 243/20).
Neben dem laufenden Unterhalt für die Kinder aus einer geschiedenen Ehe können auch zusätzliche Kosten anfallen, etwa für eine kieferorthopädische Behandlung der Kinder. Spielen Besonderheiten wie Speed Brackets eine Rolle, liegt das Argument nahe, die Kosten der Behandlung seien nicht angemessen. In einem solchen Fall muss sich der Unterhaltsverpflichtete, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main zeigt, aber auch seinen eigenen Versicherungsstatus zurechnen lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2020; Az.: 4 UF 176/19).
Muss ein Pflichtteilsberechtigter seine Rechte durchsetzen, kann er im Nachteil sein, wenn er nicht auch Erbe ist und damit keinen Zugriff auf den Nachlass hat. In einem solchen Fall hat ihm der Erbe Auskunft über den Nachlass zu erteilen, wobei der Pflichtteilsberechtigte auch verlangen kann, dass das Verzeichnis der Nachlassgegenstände von einem Notar aufgenommen wird. Dieser muss sich dabei allerdings an Regeln halten, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in einem Fall zeigt, in dem der Notar kaum eigene Recherchen angestellt hatte (OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020, Az.: 6 U 34/20).
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